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„Betriebssicherheitsverordnung“
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„Explosionsschutzdokument“ |
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Kurze Erläuterung
der gesetzlichen Grundlagen |
Gemäß der neuen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fallen
alle Arbeitsmittel, die von einem Arbeitgeber
bereitgestellt oder von seinen Beschäftigten benutzt
werden, unter diese grundlegend veränderte
Verordnung, die seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft
ist.
Arbeitsmittel sind hierbei „Werkzeuge, Geräte,
Maschinen oder überwachsbedürftige Anlagen.
Zu den „Überwachungsbedürftigen Anlagen“
zählen auch:
-
Anlagen in
explosionsgefährdeten Bereichen,
inklusive Bereiche mit explosiven Gasen und
Stäuben
Für
diese Anlagen, so z.B.:
-
die Lackierkabine,
-
die Schreinerei,
-
das Zuckersilo,
-
der Faulturm eines
Klärwerks,
muss der Arbeitgeber ab dem 31.12.2005
(Ende der Übergangsfrist)
als ein Bestandteil der
Gefährdungsbeurteilung das sogenannte „Explosionsschutzdokument“
erstellen, weil hier explosionsgefährdete
Atmosphären auftreten können.
Darin ist insbesondere enthalten:
-
die systematische
Bewertung und Dokumentation der
Explosionsgefährdungen,
-
die
Zoneneinteilung der explosionsgefährdeten
Bereiche gemäß Anhang 3 der BetrSichV,
-
die Festlegung der
Schutzzonen und Schutzmaßnahmen gegen alle
Zündquellen (nicht nur gegen die elektrischen)
-
die getroffenen
Explosionsschutzvorkehrungen.
Das
„Explosionsschutzdokument“ darf hierbei nur
von einer „Befähigten Person“ gemäß BetrSichV
erstellt werden.
Eine befähigte Person ist jemand, der durch seine
Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe
berufliche Tätigkeit über die erforderlichen
Fachkenntnisse für die vorgesehene
Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Der
Arbeitsgeber ist hierbei verantwortlich für die
richtige Auswahl der befähigten Person. |
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Darstellung unserer Dienstleistung |
Mit Wirkung zum
21.12.2006 wurde unsere Firmenleitung zur
„Befähigten Person für die Prüfungen zum
Explosionsschutz nach § 14 (1–3) und § 15 BetrSichV“
ernannt (siehe nachfolgende Kopie des
Ernennungszertifikates).
Daher sind wir in der Lage, Sie als Arbeitgeber bei
der rechtssicheren Erstellung des
„Explosionsschutzdokument“ zu unterstützen.
Wir haben uns dabei auf klein- bis mittelständische
Firmen spezialisiert, da hier aufgrund des großen
Kostendrucks und der hohen arbeitsmäßigen Auslastung
der Mitarbeiter die Schwierigkeiten bei der
Umsetzung bekanntermaßen am größten sind.
Dies alles können wir aufgrund unseres kleinen
Verwaltungs- und Kostenaufwandes im Vergleich zu den
großen, überbetrieblichen arbeitsmedizinischen
Diensten besonders preisgünstig anbieten, zumal
unsere Leistung die gesamte umfangreiche
schriftliche Dokumentation einschließt.
Suchen also auch Sie Unterstützung bei der
Erstellung und Umsetzung des „Explosionsschutzdokument“,
dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit
wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere
Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein
entsprechend abgestimmtes
Angebot erstellen können. |
Weitere Infos zu diesem Thema finden
Sie auch unter:
Arbeitssicherheit
Zertifikate
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