Fachkraft für Arbeitssicherheit


Das Ingenieurbüro Peschel ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001

Im Rahmen der Firmenbetreuung wurden hierbei folgende Bereiche zertifiziert:

  • Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Gestellung des Sachkundigen u. Gefahrgutbeauftragten

  • Erarbeitung technischer Dokumentationen (CE)

  • Durchführung von Schulungen im Bereich der Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen die Gestellung der „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ für Mitglieder an.

Der Umfang unserer hierbei zu leistenden Arbeiten ergibt sich aus dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG), hier den

  • § 6   Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • § 9   Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (soweit vorhanden)

  • § 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

sowie den Vorschriften aus der DGUV-V2 (Alt: BGV A2) gemäß § 5 (Berichterstellung) und den Anlagen 1 bis 4 sowie den Anhängen 3 und 4 zur Grundbetreuung und der Regelbetreuung als betriebsspezifischen Teil der Betreuung.

Weiterhin gehört zu unserem Aufgabenbereich:

Durchführung der regelmäßigen Betriebsbegehungen:
Hierbei überprüfen wir unter anderem:

- Erste-Hilfe-Ausstattung und die Ersthelfer-Ausbildung der Mitarbeiter
- Sicherheitstechnische Ausstattung von Maschinen und Anlagen
- Persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter
- Lagerung von Gefahrstoffen
- Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
- Brandschutz/Feuerlöscheinrichtungen
- Gestaltung von Produktions- und Büroarbeitsplätzen (Arbeitsplatzergonomie).

Sie als Unternehmer erhalten über jede Begehung ein entsprechendes Begehungsprotokoll, in dem wir für Sie evtl. notwendige Maßnahmen detailliert und mit Bezug zur jeweiligen Vorschrift aufführen.

Speziell für den Bereich der Gestellung des „Gefahrgutbeauftragten Straße und Schiene“ liegt eine Ermächtigung vor.
Wünschen Sie in diesem Bereich Unterstützung, finden Sie weitere Informationen unter Arbeitssicherheit --> Gefahrgutbeauftragter
 

Durchführung der Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz,
der Betriebssicherheits- und der Gefahrstoffverordnung:
Sie erhalten über jeden Firmenbereich eine entsprechende Gefährdungsanalyse, in dem wir für Sie ebenfalls evtl. notwendige Maßnahmen detailliert und mit Bezug zur jeweiligen Vorschrift aufführen.

Speziell für den Bereich der Erstellung des „Explosionsschutzdokumentes“ gemäß Betriebssicherheitsverordnung liegt eine Ermächtigung als „Befähigte Person“ vor.
Wünschen Sie in diesem Bereich Unterstützung, finden Sie weitere Informationen unter Arbeitssicherheit --> Explosionsschutzdokument
 

Erstellung von weiteren sicherheitstechnischen Dokumenten wie:
- Bei Bedarf: Gefahrstoff-Kataster gemäß GefStoffV
- Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
- Brand- und Notfallplänen
- Prüf- und Wartungslisten
- Schulungsunterlagen
 
Durchführung der Arbeitsschutzausschusssitzungen:
Bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern gilt, dass quartalsmäßig eine „Arbeitsschutz- Ausschusssitzung“ durchzuführen ist. Wir nehmen an diesen Sitzungen teil und führen darüber das Protokoll.
 
Beurteilung der Bildschirmarbeitsplätze nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung:
Sie erhalten für jeden Firmenbereich, indem Bildschirmarbeitsplätze während der täglichen Arbeit genutzt werden, eine entsprechende Beurteilung einschließlich der detaillierten Darlegung evtl. notwendiger Maßnahmen.
 
Durchführung von Messungen wie z. B. Beleuchtungs- und Lärmmessung:
Sie erhalten über jeden Firmenbereich ein Protokoll der Ergebnisse der Beleuchtungs- und Lärmmessung sowie eine entsprechende Beurteilung einschließlich der detaillierten Darlegung evtl. notwendiger Maßnahmen.

Dies alles können wir aufgrund unseres kleinen Verwaltungs- und Kostenaufwandes im Vergleich zu den großen, überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Diensten besonders preisgünstig anbieten, zumal unsere Leistung einen Großteil der umfangreichen schriftlichen Dokumentation einschließt.

Die Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters oder die ca. 12-wöchige Schulung eines eigenen Mitarbeiters eigens zur Umsetzung der BG-Vorgaben mit den dann erforderlichen hohen Nebenkosten würde damit entfallen.

Wir haben uns daher auf klein- bis mittelständische Firmen spezialisiert, da hier aufgrund des großen Kostendrucks und der hohen arbeitsmäßigen Auslastung der Mitarbeiter die Schwierigkeiten bei der Umsetzung bekanntermaßen am größten sind.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung der gesetzlichen Forderung zur Arbeitssicherheit, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot erstellen können.

Zertifikate

Qualität Umwelt Sicherheit Spezialgebiete Arbeitssicherheit CE-Konformität

Home

Kontakt Impressum   Copyright 2005-2007, ing-peschel.de