EU- Richtlinien und ihre Umsetzung: Die
EU- Richtlinien legen die grundlegenden
Anforderungen an die Sicherheit von bestimmten
Produktgruppen fest, beispielsweise für persönliche
Schutzausrüstungen (PSA) und Maschinen. Sie
gelten für das Inverkehrbringen und die
Inbetriebnahme dieser Produkte in der EU. Die Texte
der EU-Richtlinien finden Sie unter
http://europa.eu Die
EU-Kennzeichnung selbst ist in der Richtlinie
93/68/EWG geregelt. |
Das System zur Konformitätsbewertung bei Maschinen, Anlagen
und Geräten setzt sich zusammen aus:
In deutsches Recht
umgesetzt werden die EU-Richtlinien durch Gesetze und
Verordnungen, beispielsweise das:
- „Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz“,
- das EMV-Gesetz,
- das Bauproduktegesetz oder auch
- das Medizinproduktegesetz.
Die Gesetze und Verordnungen finden Sie
unter
www.gesetze-im-internet.de.
Nachfolgend sind die wichtigsten technischen Richtlinien
aufgeführt, die im Maschinen- und Anlagenbau zu
berücksichtigen (ohne Gewähr der Vollständigkeit und
Aktualität):
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Produktbereich
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Nr.
der alten Richtlinie
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Nr.
der neuen Richtlinie
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Zwingend anzuwenden seit/ab
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Maschinen
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98/37/EG
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2006/42/EG
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28.12.2009
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Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV)
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89/336//EG
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2004/108/EG
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20.07.2007
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Niederspannung
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73/23/EWG
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2006/95//EG
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16.01.2007
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Druckgeräte (DGRL / PED)
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97/23/EG
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29.11.2000
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Geräte und Schutzsysteme in
explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX 95)
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94/9//EG
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01.07.2003
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Lärmemission
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86/116/EWG
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2003/10/EG
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15.02.2006
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Harmonisierte Normen
Die EU- Richtlinien definieren die grundlegenden
Anforderungen an die Sicherheit von Produkten. Die
technische Konkretisierung erfolgt in sog.
Harmonisierten Normen. Diese werden von den
europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC,
ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht
und in nationale Normen umgesetzt - in Deutschland
geschieht dies durch das DIN = Deutsches Institut für
Normung.
Bei den wesentlichsten harmonisierten
Normen, die im Maschinen- und Anlagenbau zu
berücksichtigen sind, haben wir eine Gegenüberstellung
der bisherigen bekannten Normen (die man auch heute
noch in vielen Konformitätserklärungen findet) zu den
heute anzuwendenden harmonisierten Normen eingefügt
(ohne Gewähr der Vollständigkeit und Aktualität):
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Nr. der neuen Norm
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Bezeichnung
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Nr. der alten Norm
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DIN EN 349
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Sicherheit von Maschinen - Mindestabstände zur
Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
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Alter Stand, z. B. aus 1997
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DIN EN ISO 4871
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Akustik - Angabe und Nachprüfung von
Geräuschemissionswerten von Maschinen und
Geräten
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DIN 45649 Teil 1 und Teil 2
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DIN EN ISO 12100-1
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Sicherheit von Maschinen -Grundbegriffe,
allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 1:
Grundsätzliche Terminologie, Methodologie
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DIN EN 292-1
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DIN EN ISO 12100-2
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Sicherheit von Maschinen -Grundbegriffe,
allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 2:
Technische Leitsätze
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DIN EN 292-2
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DIN EN ISO 13732-1
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Sicherheit von Maschinen - Teil 1: Heiße
Oberflächen
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DIN EN 563
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DIN EN ISO 13850
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Sicherheit von Maschinen - Not-Halt -
Gestaltungsleitsätze
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DIN EN 418
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DIN EN ISO 13857
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Sicherheit von Maschinen -Sicherheitsabstände
gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen
mit den oberen und unteren Gliedmaßen
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DIN EN 294
DIN EN 811
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DIN EN ISO 14118
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Sicherheit von Maschinen – Vermeidung von
unerwarteten Anlauf
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DIN EN 1037
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DIN EN ISO 14121
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Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung -
Teil 1: Leitsätze
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DIN EN 1050
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DIN EN 60204-1
(VDE 0113-1)
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Sicherheit von Maschinen - Elektrische
Ausrüstung von Maschinen - Teil 1:
Allgemeine Anforderungen
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Alter Stand, z. B. aus 1997
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Welche harmonisierten Normen für
die jeweiligen EU- Richtlinien vorliegen, finden Sie
z. B. unter
www.ce-richtlinien.de oder
www.ce-richtlinien.eu
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Die neue Maschinenrichtlinie
2006/42/EG |
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Geltungsbereich Die
„Maschinenrichtlinie“ gilt in allen
Mitgliedstaaten der EU, den Mitgliedstaaten der
EFTA sowie den Staaten auf Basis besonderer
Übereinkommen.
Fristen
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist am
29. Juni 2006 für die Mitgliedstaaten in Kraft
getreten. Sie wurde zum 29. Juni 2008 durch die
nationale Maschinen-verordnung (9. GPSGV) in
nationales Recht umgesetzt und ist spätestens ab
dem 29. Dezember 2009 vom
Hersteller anzuwenden.
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DIN EN ISO 12100 neu erschienen!
Übergangsfrist bis zum 01.11.2013 |
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Für die
Neuausgabe der DIN EN ISO 12100 wurden die
bisherigen Normen:
-
DIN EN ISO 12100-1
und DIN EN ISO 12100-2 (Sicherheit
von Maschinen, Geräten und Anlagen) sowie
-
DIN EN ISO 14121-1
(Risikoanalyse) mit den
-
im
Oktober 2009 im Zusammenhang mit der revidierten
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich
gewordenen Änderungen zu DIN EN ISO 12100-1 und
DIN EN ISO 12100-2
zu einem einzigen Dokument
zusammengefasst. Dabei wurde bewusst darauf
geachtet, dass am technischen Inhalt der Neuausgabe
nur an jenen Stellen Änderungen vorge-nommen wurden,
wo diese im Zuge der Anpassung an die revidierte
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unumgänglich waren.
Zudem wurden inhaltliche Überschneidungen und
doppelte Festlegungen beseitigt und sämtliche
informative und normative Verweise innerhalb der
Norm aktualisiert.
Um dem Normanwender die
Umstellung von der bisherigen Normenstruktur zu nur
noch einer einzigen Typ-A Norm im
Maschinensicherheitsbereich so leicht wie möglich zu
machen, wurde vereinbart, dass die oben
genannten Vorgängerausgaben während einer
Übergangsfrist bis 1. November 2013 weiterhin
angewendet werden dürfen.
Wir
werden dann rechtzeitig die daraus resultierenden
Änderungen in unseren nachfolgenden Konformitäts-
und Einbauerklärungen einbinden!.
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EG-Konformitätserklärung |
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Auch die neue EG–
Maschinenrichtlinie unterscheidet zwei Arten von
Bescheinigungen mit denen die Maschine oder Teile
davon begleitet sein müssen:
1. die EG– Konformitätserklärung
2. die EG– Einbauerklärung.
Die EG– Konformitätserklärung
wird einer Maschine bzw. einem Gerät beigegeben, die
das Herstellerwerk verwendungsfertig verlässt und
nicht erst am Ort und Stelle montiert oder
zusammengebaut werden muss. Sie enthält im
wesentlichen Name und Anschrift des Herstellers,
eine Beschreibung der Maschine/des Gerätes und alle
einschlägigen Bestimmungen, denen die Maschine/das
Gerät entspricht. Der genaue Inhalt der
Konformitätserklärung ist im Anhang II 1 A der EG–
Maschinenrichtlinie wiedergegeben.
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Beispiel einer
EG-Konformitätserklärung |
Nachfolgend ein Muster einer
EG-Konformitätserklärung für Maschinen nach der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

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EG-Einbauerklärung |
Die EG– Einbauerklärung wird
denjenigen Maschinen, Geräten oder Teilen davon
mitgegeben, die das Herstellerwerk nicht
verwendungsfertig (also als unvollständige Maschine)
verlassen, sondern an Ort und Stelle in andere
Maschinen eingebaut oder zu einer funktionsfähigen
Anlage zusammengefügt werden. Die Einbauererklärung
enthält im Wesentlichen die gleichen Angaben wie die
Konformitätserklärung, wobei aber nicht das
vollständige Verfahren zur Konformitätsbewertung
durchgeführt werden muss, da ja bei einer
unvollständigen Maschine nicht alle Anforderungen
gelten und auch prüfbar sind. Darüber hinaus enthält
sie einen Hinweis darauf, dass die Inbetriebnahme
solange untersagt ist, bis festgestellt wird, dass
die Maschine, in die diese Maschine/dieses Gerät
eingebaut werden soll, den Bestimmungen der
Richtlinie entspricht. Der genaue Inhalt der
Einbauererklärung ist im Anhang II 1 B der EG –
Maschinen - Richtlinie wiedergegeben. Die Anforderungen
an die nun obligatorische Montageanleitung wurden im
Anhang VI spezifiziert und die Erstellung der
speziellen technischen Unterlagen im Anhang VII
(hier Teil B) beschrieben.
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Beispiel einer
EG-Einbauerklärung |
Nachfolgend ein
Muster einer Einbauerklärung nach Anhang II 1 B der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Dokumentationserstellung
Wir als Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (Sicherheits-Ingenieure) bilden ein Team
(insgesamt 10 Mitarbeiter) mit großer
Erfahrung in den Bereichen des allgemeinen
Maschinenbaus zur Erstellung von
Gefahren- und Risikoanalysen gemäß:
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der
EG-Maschinenrichtlinie |
98/ 37/EG
(ab 2009: Umstellung
auf 2006/42/EG!) |
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der
EG-Niederspannungsrichtlinie |
2006/95/EG
(seit
Jan. 2006 umgestellt,
Alt: 73/23/EWG) |
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der
Druckgeräterichtlinie DGRL |
97/
23/EG |
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der Ex-
Schutzrichtlinie ATEX |
94/
9/EG oder 1999/92/EG |
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der EMV-Richtlinie
(Richtlinie über die
elektromagnetische Verträglichkeit)
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89/336/EWG und 93/68/EWG
Ab dem 20.07.2007 gilt
die neue
2004/108/EG mit einer Übergangszeit bis zum
20.07.2009 |
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der Medizinprodukterichtlinie |
93/42/EWG |
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der "Outdoor"
- Richtlinie
(für Baumaschinen) |
2004/14/EG |
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und der mitgeltenden
DIN EN
14121-1 für die Durchführung
von Risikobeurteilungen. |
Wir
arbeiten für Sie aus:
-
Erstellung der
Risikobeurteilung nach DIN EN 14121-1 (früher
DIN EN 1050) und der jeweiligen Richtlinie:
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Überarbeiten der
Betriebs-/Bedienungsanleitung der Maschine
-
Überarbeiten der Funktions- und
Wartungsbeschreibungen der Maschine als Bestandteil
der Bedienungsanleitung der Maschine
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Erstellung der
EG-Konformitätserklärung oder
EG-Einbauerklärung.
Wir entlasten Sie hiermit von der langwierigen und
zeitaufwendigen redaktionellen
Ausarbeitung und der schriftlichen Erstellung.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung
der gesetzlichen Forderung zur CE-Konformität, dann rufen
Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der
ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern
und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes
Angebot erstellen können.
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