Wenn Sie ein AMS nachweisen
müssen, sei es auf Wunsch eines Kunden z.B.
-
aus der Energiewirtschaft /
Energieversorger,
-
der stahlerzeugenden
Großindustrie,
- dem Anlagenbau,
- der
Automobilindustrie,
-
der chemischen
Großindustrie,
- der gesamten
Petro-Chemie
oder Ihrer internationalen
Muttergesellschaft, hier überwiegend
- von
anglo-amerikanischen und
- japanischen Firmen
gefordert, sollten Sie sich
frühzeitig erkundigen, ob ein bestimmtes Zertifikat
verlangt wird oder ob ggf. Alternativen akzeptiert
werden. Dies gilt im Besonderen für Firmen, die Bau-
und Montagtätigkeiten durchführen. Sie müssen oft ein
Zertifikat über ein AMS nachweisen, um erfolgreich an
Ausschreibungen teilzunehmen oder einen Auftrag zu
erhalten. Eine
Vielzahl von akzeptierten Alternativen wird im
„SCC-Regelwerk für Sicherheits Certifikat Contraktoren“
im Abschnitt 11 für
-
Subunternehmerbeauftragung oder
- Einsatz von
Personaldienstleisten
im Rahmen
eines „Nachweises über ein eingeführtes SGU-System“
genannt.
Die zur Zeit wichtigsten Systeme
zum Nachweis eines bestehenden
Arbeitsschutz-Managementsystems sind
nachfolgend in einer Übersicht angegeben:
|
Bezeichnung der AMS |
OHSAS
18001 |
Occupational
Health & Safety
Assessment Series |
|
Erstellt für Zielgruppe |
Kann grundsätzlich für alle Unternehmen
angewandt werden |
|
Besonderheiten |
Sehr stark angelehnt an die Norm zum
Umweltmanagement DIN EN ISO 14001, gut in
mehrere Systeme integrierbar, z.B. für
Qualität, Umwelt, Arbeitsschutz, einziger zur
Zeit international anerkannter AMS-Standard. |
|
Angaben zur Zertifizierung |
Auditierung und Zertifizierung kostenpflichtig
durch verschiedene
Zertifizierungsgesellschaften |
|
Bemerkung |
weltweit anerkannt, in einigen Ländern auch
als nationale Norm umgesetzt, weitere Infos zu
diesem Thema finden Sie unter:
|
|
Bezeichnung der AMS |
SCC |
Sicherheits
Certifikat Contraktoren |
|
Erstellt für Zielgruppe |
Auftragnehmer, die als Subunternehmer bzw.
Fremdfirmen beim Kunden vor Ort tätig werden |
|
Besonderheiten |
Auditierung nach Fragenkatalog und
Punktesystem, Zertifizierung erst bei
Einhaltung einer Mindestpunktezahl, Grenzwerte
bzgl. Unfallhäufigkeit müssen eingehalten
werden, Qualifizierung und Prüfung von
Führungskräften durch zugelassene Träger sowie
der operativen Mitarbeitern erforderlich. |
|
Angaben zur Zertifizierung |
Auditierung und Zertifizierung kostenpflichtig
durch verschiedene
Zertifizierungsgesellschaften |
|
Bemerkung |
weltweit anerkannt, gefordert insbesondere von
Chemie und Petrochemie, weitere Infos zu
diesem Thema finden Sie unter:
|
|
Bezeichnung der AMS |
SCP |
Sicherheits
Certifikat Personaldienstleister |
|
Erstellt für Zielgruppe |
Zeitarbeitsfirmen, die eine Gestellung von
Leiharbeitern beim Kunden vor Ort vornehmen |
|
Besonderheiten |
Auditierung nach Fragenkatalog und
Punktesystem, Zertifizierung erst bei
Einhaltung einer Mindestpunktezahl,
Qualifizierung und Prüfung von Führungskräften
durch zugelassene Träger sowie der operativen
Mitarbeitern erforderlich. |
|
Angaben zur Zertifizierung |
Auditierung und Zertifizierung kostenpflichtig
durch verschiedene
Zertifizierungsgesellschaften |
|
Bemerkung |
weltweit anerkannt, gefordert insbesondere von
Chemie und Petrochemie, weitere Infos zu
diesem Thema finden Sie unter:
|
|
Bezeichnung der AMS |
Gütesiegel der BG |
Verschiedene
branchenbezogene Modelle der diversen
Berufsgenossenschaften, basierend auf dem
"Nationalen Leitfaden für AMS" |
|
Erstellt für Zielgruppe |
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen |
|
Besonderheiten |
Teilnahmevoraussetzungen festgelegt durch die
jeweils zuständige Berufsgenossenschaft. |
|
Angaben zur Zertifizierung |
Begutachtung und Bestätigung durch die
zuständige Berufsgenossenschaft Kosten sind
mit den Beiträgen bereits
in Deutschland anerkannt, nach Absprache mit
dem Kunden ggf. als Ersatz für SCC oder OHSAS
18001 |
|
Bemerkung |
|
|
|
 |
Entwicklung von AMS |
Seit mehreren Jahren bieten die
deutschen Berufgenossenschaften ihren Mitgliedern
die Begutachtung eines „AMS =
Arbeitsschutzmanagementsystems“ nach dem „nationalen
Leitfaden NLA 2003“ an. Jede Berufsgenossenschaft
hat dabei eine eigene Vorgehensweise. Dies ist umso
verständ-licher, da die Berufgenossenschaften auch
völlig unterschiedliche Arten von Firmen betreuen,
bei denen aber immer auch Parallelitäten bestehen.
Nachfolgend einige Beispiele zur Umsetzung:
|
Berufsgenossenschaft |
Titel der
jeweiligen Handlungshilfe |
●
|
BG Holz und Metall (BGHM)
|
● |
Gütesiegel
„Sicher mit System“ |
|
● |
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
(BG ETEM) |
● |
Leitfaden
„5 Bausteine für einen gut organisierten
Betrieb – auch in Sachen Arbeitsschutz" |
|
● |
BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG
RCI) |
● |
Wegweiser
Sicherheit und Gesundheitsschutz |
|
● |
BG Bauwirtschaft (BG Bau) |
● |
AMS-Bau:
11 Arbeitsschritte zum sicheren und
wirtschaftlichen Baubetrieb |
|
● |
BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) |
● |
BGWqu.int.as
– Qualitätsmanagement mit integriertem
Arbeitsschutz |
|
● |
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) |
● |
Gütesiegel „Sicher mit System“ |
|
● |
BG Handel und Warendistribution (BGHW) |
● |
BG-Verfahrensgrundsätze AMS |
|
● |
BG Transport und Verkehr (BGV) |
● |
Leitfaden AMS, Anforderungen,
Berücksichtigung des ArbSchG |
|
● |
Verwaltungs- Berufs-genossenschaft (VBG) |
● |
AMS Dienstleister - Mit System zum sicheren
und gesunden Betrieb |
|
|
| Vor- und
Nachteile bei der Einführung Erstellung eines AMS
|
Die beiden
hauptsächlichen Vorteile zum Einsatz eines externen,
freien Beraters bei der Einführung eines AMS sind:
- Treten bei der
vorbereitenden Beratung seitens des BG-Betreuers
namhafte arbeits-sicherheitstechnische Defizite
auf, kann die Beratung nicht – wie bei freien
Beratern – untergebrochen werden, sondern es
besteht dann die Pflicht zur sofortigen bzw.
terminlich angewiesenen Abstellung, da der BG-
Betreuer auch gleichzeitig ein „Technischer
Aufsichtsbeamter“ der Berufsgenossenschaft mit
vollem Weisungsrecht ist!
- Der BG- Betreuer darf nur
betreuen, d. h. in einem Gespräch die
AMS-Anforderungen erläutern und zur Umsetzung
BG-Informationen anbieten, die dann bei der
Umsetzung behilflich sein können. Der BG- Betreuer
erstellt aber nicht – wie bei freien Beratern –
die erforderliche und umfangreiche
„AMS-Dokumentation“, die Sie ansonsten komplett
selbst erstellen müssen!
Folgende Vor- und
Nachteile haben weiterhin Bedeutung:
|
Vorteile
|
Nachteile
|
|
Bei SCC- oder SCP-
Anforderungen seitens der Kunden ist eine
Begutachtung des AMS durch die zuständige
Berufgenossenschaft explizit erlaubt und
wird auch akzeptiert.
|
Die Begutachtung seitens
der für Sie zutreffenden
Berufsgenossenschaft wird von manchen,
vorwiegend international agierenden
Großfirmen nicht anerkannt. Diese Firmen
bestehen auf eine Zertifizierung nach einem
international anerkannten Standard durch
eine akkreditierte
Zertifizierungsgesellschaft.
|
|
Die BG- Betreuung und
auch die abschließende BG-Begutachtung ist
nicht kostenpflichtig, da die
Kosten mit den
normalen Beiträgen zur Berufsgenossen-schaft
bereits abgedeckt sind.
|
Bei Betreuung durch einen
freien Berater ist in den meisten Fällen
durch den „Europä-ischen Sozialfonds“ und
durch Mittel des Landes NRW mit bis zu 50 %
förderfähig. Hierdurch reduziert sicher der
geldliche Aufwand enorm.
|
|
Eine kostenlose
Begutachtung durch ihre Berufsgenossenschaft
gilt für 3 Jahre. Jähr-liche
Überwachungsaudits fallen nicht an.
|
Eine kostenpflichtige
Zertifizierung durch einen akkreditierte
Zertifizierungsgesell-schaft gilt für 3
Jahre mit jährlichem Zwang zum
kostenpflichtigen Überwachungsaudit.
|
|
 |
Darstellung unserer
Dienstleistung |
|
Ein mittlerweile gerne
vorgenommener Kompromiss ist die folgende
Vorgehensweise:
- Wir erstellen die
Unterlagen für die Beratungs- Förderung von bis
zu 50 % der gesamten Beratungskosten.
- Die Beratung zur
Einführung eines AMS sowie die Erstellung der
Dokumentation werden durch uns vorgenommen.
-
Wir betreuen Sie ferner
bei dem Termin mit Ihrem BG-Betreuer, bei dem
das von uns für Sie erstellte System vorgestellt
wird und ein erster Abgleich mit den
Vorstellungen des BG-Betreuers erfolgt.
-
Anschließend lassen Sie
sich seitens Ihrer Berufsgenossenschaft
kostenlos begutachten und ersparen sich die
kostenpflichtige Zertifizierung! Wir betreuen
Sie natürlich ebenfalls bei dieser Begutachtung
durch den BG-Gutachter (immer verschiedene
Personen, Betreuer darf nicht Gutachter sein.
Dies alles
können wir aufgrund unseres kleinen Verwaltungs- und
Kostenaufwandes im Vergleich zu den
Beratungsgesellschaften der großen, deutschen
Zertifizierer besonders preisgünstig anbieten, zumal
unsere Leistung einen Großteil der umfangreichen
schriftlichen Dokumentation in Form des AMS-
Handbuches und den begleitenden AMS-Anweisungen
einschließt.
Die Einstellung eines
zusätzlichen Mitarbeiters eigens zur Einführung
eines AMS- Managementsystems mit den dann
erforderlichen hohen Nebenkosten würde damit
entfallen.
Wir haben uns dabei auf klein-
bis mittelständische Firmen spezialisiert, da hier
aufgrund des großen Kostendrucks und der hohen
arbeitsmäßigen Auslastung der Mitarbeiter die
Schwierigkeiten bei der Umsetzung bekanntermaßen am
größten sind.
Suchen also auch Sie
Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung des „AMS
der Berufsgenossenschaften“, dann rufen Sie
uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach
der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher
erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes
Angebot
erstellen können.
Weitere Infos zu diesem Thema
finden Sie auch unter:
Unsere eigene
Begutachtungsurkunde haben wir dargelegt unter:
|
| |
|
| |
|
|