INFO zu AMS
(Arbeitsschutzmanagementsysteme der Berufsgenossenschaften)

 

Anforderungen an ein AMS


Wenn Sie ein AMS nachweisen müssen, sei es auf Wunsch eines Kunden z.B.

  • aus der Energiewirtschaft / Energieversorger,
  • der stahlerzeugenden Großindustrie,
  • dem Anlagenbau,
  • der Automobilindustrie,
  • der chemischen Großindustrie,
  • der gesamten Petro-Chemie

oder Ihrer internationalen Muttergesellschaft, hier überwiegend

  • von anglo-amerikanischen und
  • japanischen Firmen

gefordert, sollten Sie sich frühzeitig erkundigen, ob ein bestimmtes Zertifikat verlangt wird oder ob ggf. Alternativen akzeptiert werden. Dies gilt im Besonderen für Firmen, die Bau- und Montagtätigkeiten durchführen. Sie müssen oft ein Zertifikat über ein AMS nachweisen, um erfolgreich an Ausschreibungen teilzunehmen oder einen Auftrag zu erhalten.
Eine Vielzahl von akzeptierten Alternativen wird im „SCC-Regelwerk für Sicherheits Certifikat Contraktoren“ im Abschnitt 11 für

  • Subunternehmerbeauftragung oder
  • Einsatz von Personaldienstleisten

im Rahmen eines „Nachweises über ein eingeführtes SGU-System“ genannt.

Die zur Zeit wichtigsten Systeme zum Nachweis eines bestehenden Arbeitsschutz-Managementsystems sind nachfolgend in einer Übersicht angegeben:

Bezeichnung der AMS OHSAS 18001 Occupational Health & Safety Assessment Series
Erstellt für Zielgruppe Kann grundsätzlich für alle Unternehmen angewandt werden
Besonderheiten Sehr stark angelehnt an die Norm zum Umweltmanagement DIN EN ISO 14001, gut in mehrere Systeme integrierbar, z.B. für Qualität, Umwelt, Arbeitsschutz, einziger zur Zeit international anerkannter AMS-Standard.
Angaben zur Zertifizierung Auditierung und Zertifizierung kostenpflichtig durch verschiedene Zertifizierungsgesellschaften
Bemerkung weltweit anerkannt, in einigen Ländern auch als nationale Norm umgesetzt, weitere Infos zu diesem Thema finden Sie unter:

Sicherheit
OHSAS 18001

 

Bezeichnung der AMS SCC Sicherheits Certifikat Contraktoren
Erstellt für Zielgruppe Auftragnehmer, die als Subunternehmer bzw. Fremdfirmen beim Kunden vor Ort tätig werden
Besonderheiten Auditierung nach Fragenkatalog und Punktesystem, Zertifizierung erst bei Einhaltung einer Mindestpunktezahl, Grenzwerte bzgl. Unfallhäufigkeit müssen eingehalten werden, Qualifizierung und Prüfung von Führungskräften durch zugelassene Träger sowie der operativen Mitarbeitern erforderlich.
Angaben zur Zertifizierung Auditierung und Zertifizierung kostenpflichtig durch verschiedene Zertifizierungsgesellschaften
Bemerkung weltweit anerkannt, gefordert insbesondere von Chemie und Petrochemie, weitere Infos zu diesem Thema finden Sie unter:

Sicherheit
SCC:2006 / SCP:2006

 

Bezeichnung der AMS SCP Sicherheits Certifikat Personaldienstleister
Erstellt für Zielgruppe Zeitarbeitsfirmen, die eine Gestellung von Leiharbeitern beim Kunden vor Ort vornehmen
Besonderheiten Auditierung nach Fragenkatalog und Punktesystem, Zertifizierung erst bei Einhaltung einer Mindestpunktezahl, Qualifizierung und Prüfung von Führungskräften durch zugelassene Träger sowie der operativen Mitarbeitern erforderlich.
Angaben zur Zertifizierung Auditierung und Zertifizierung kostenpflichtig durch verschiedene Zertifizierungsgesellschaften
Bemerkung weltweit anerkannt, gefordert insbesondere von Chemie und Petrochemie, weitere Infos zu diesem Thema finden Sie unter:

Sicherheit
SCC:2006 / SCP:2006

 

Bezeichnung der AMS Gütesiegel der BG Verschiedene branchenbezogene Modelle der diversen Berufsgenossenschaften, basierend auf dem "Nationalen Leitfaden für AMS"
Erstellt für Zielgruppe Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
Besonderheiten Teilnahmevoraussetzungen festgelegt durch die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft.
Angaben zur Zertifizierung Begutachtung und Bestätigung durch die zuständige Berufsgenossenschaft Kosten sind mit den Beiträgen bereits in Deutschland anerkannt, nach Absprache mit dem Kunden ggf. als Ersatz für SCC oder OHSAS 18001
Bemerkung

 

   
Entwicklung von AMS

Seit mehreren Jahren bieten die deutschen Berufgenossenschaften ihren Mitgliedern die Begutachtung eines „AMS = Arbeitsschutzmanagementsystems“ nach dem „nationalen Leitfaden NLA 2003“ an.
Jede Berufsgenossenschaft hat dabei eine eigene Vorgehensweise. Dies ist umso verständ-licher, da die Berufgenossenschaften auch völlig unterschiedliche Arten von Firmen betreuen, bei denen aber immer auch Parallelitäten bestehen.
Nachfolgend einige Beispiele zur Umsetzung:


Berufsgenossenschaft Titel der jeweiligen Handlungshilfe

BG Holz und Metall (BGHM)
Gütesiegel „Sicher mit System“
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Leitfaden „5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb – auch in Sachen Arbeitsschutz"
BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Wegweiser Sicherheit und Gesundheitsschutz
BG Bauwirtschaft (BG Bau) AMS-Bau: 11 Arbeitsschritte zum sicheren und wirtschaftlichen Baubetrieb
BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) BGWqu.int.as – Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Gütesiegel „Sicher mit System“
BG Handel und Warendistribution (BGHW) BG-Verfahrensgrundsätze AMS
BG Transport und Verkehr (BGV) Leitfaden AMS, Anforderungen, Berücksichtigung des ArbSchG
Verwaltungs- Berufs-genossenschaft (VBG) AMS Dienstleister - Mit System zum sicheren und gesunden Betrieb

 

Vor- und Nachteile bei der Einführung Erstellung eines AMS 
Die beiden hauptsächlichen Vorteile zum Einsatz eines externen, freien Beraters bei der Einführung eines AMS sind:
  • Treten bei der vorbereitenden Beratung seitens des BG-Betreuers namhafte arbeits-sicherheitstechnische Defizite auf, kann die Beratung nicht – wie bei freien Beratern – untergebrochen werden, sondern es besteht dann die Pflicht zur sofortigen bzw. terminlich angewiesenen Abstellung, da der BG- Betreuer auch gleichzeitig ein „Technischer Aufsichtsbeamter“ der Berufsgenossenschaft mit vollem Weisungsrecht ist!
  • Der BG- Betreuer darf nur betreuen, d. h. in einem Gespräch die AMS-Anforderungen erläutern und zur Umsetzung BG-Informationen anbieten, die dann bei der Umsetzung behilflich sein können. Der BG- Betreuer erstellt aber nicht – wie bei freien Beratern – die erforderliche und umfangreiche „AMS-Dokumentation“, die Sie ansonsten komplett selbst erstellen müssen!

Folgende Vor- und Nachteile haben weiterhin Bedeutung:

Vorteile

Nachteile

Bei SCC- oder SCP- Anforderungen seitens der Kunden ist eine Begutachtung des AMS durch die zuständige Berufgenossenschaft explizit erlaubt und wird auch akzeptiert.

Die Begutachtung seitens der für Sie zutreffenden Berufsgenossenschaft wird von manchen, vorwiegend international agierenden Großfirmen nicht anerkannt. Diese Firmen bestehen auf eine Zertifizierung nach einem international anerkannten Standard durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft.

Die BG- Betreuung und auch die abschließende BG-Begutachtung ist nicht kostenpflichtig, da die Kosten mit den normalen Beiträgen zur Berufsgenossen-schaft bereits abgedeckt sind.

Bei Betreuung durch einen freien Berater ist in den meisten Fällen durch den „Europä-ischen Sozialfonds“ und durch Mittel des Landes NRW mit bis zu 50 % förderfähig. Hierdurch reduziert sicher der geldliche Aufwand enorm.

Eine kostenlose Begutachtung durch ihre Berufsgenossenschaft gilt für 3 Jahre. Jähr-liche Überwachungsaudits fallen nicht an.

Eine kostenpflichtige Zertifizierung durch einen akkreditierte Zertifizierungsgesell-schaft gilt für 3 Jahre mit jährlichem Zwang zum kostenpflichtigen Überwachungsaudit.

 

Darstellung unserer Dienstleistung
Ein mittlerweile gerne vorgenommener Kompromiss ist die folgende Vorgehensweise:
  • Wir erstellen die Unterlagen für die Beratungs- Förderung von bis zu 50 % der gesamten Beratungskosten.
  • Die Beratung zur Einführung eines AMS sowie die Erstellung der Dokumentation werden durch uns vorgenommen.
  • Wir betreuen Sie ferner bei dem Termin mit Ihrem BG-Betreuer, bei dem das von uns für Sie erstellte System vorgestellt wird und ein erster Abgleich mit den Vorstellungen des BG-Betreuers erfolgt.
  • Anschließend lassen Sie sich seitens Ihrer Berufsgenossenschaft kostenlos begutachten und ersparen sich die kostenpflichtige Zertifizierung! Wir betreuen Sie natürlich ebenfalls bei dieser Begutachtung durch den BG-Gutachter (immer verschiedene Personen, Betreuer darf nicht Gutachter sein.

Dies alles können wir aufgrund unseres kleinen Verwaltungs- und Kostenaufwandes im Vergleich zu den Beratungsgesellschaften der großen, deutschen Zertifizierer besonders preisgünstig anbieten, zumal unsere Leistung einen Großteil der umfangreichen schriftlichen Dokumentation in Form des AMS- Handbuches und den begleitenden AMS-Anweisungen einschließt.

Die Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters eigens zur Einführung eines AMS- Managementsystems mit den dann erforderlichen hohen Nebenkosten würde damit entfallen.

Wir haben uns dabei auf klein- bis mittelständische Firmen spezialisiert, da hier aufgrund des großen Kostendrucks und der hohen arbeitsmäßigen Auslastung der Mitarbeiter die Schwierigkeiten bei der Umsetzung bekanntermaßen am größten sind.

Suchen also auch Sie Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung des „AMS der Berufsgenossenschaften“, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot erstellen können.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie auch unter:
Sicherheit
Leistungsangebot

Unsere eigene Begutachtungsurkunde haben wir dargelegt unter:

Zertifikate
AMS der BG – Zertifizierung OHSAS 18001
   
   

Zertifikate

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