| |
 |
|
INFO zu SCC und SCP (Sicherheitsmanagement) |
|
Was
versteht man unter „SCC / SCP“?
Das SCC stellt ein Sicherheits-Management-System für den
Arbeitsschutz unter der Berücksichtigung von relevanten
Gesundheits- und Umweltschutzaspekten dar.
Das SCC ist für Unternehmen, die Groß- oder Kleinbaustellen
oder sonstige Dienstleistungen auf dem Gelände eines Kunden
im Rahmen von Werksverträgen abwickeln.
Das SCP stellt ein Sicherheits-Management-System für
Personaldienstleister unter der Berücksichtigung von
relevanten Gesundheits- und Umweltschutzaspekten dar, die
auf dem Gelände eines Kunden im Rahmen der
Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG tätig
werden.
Warum fordern die Großkunden dieses SCC / SCP?
Für die Abwicklung von Projekten, die ja ausnahmslos an
Kontraktoren bzw. Personaldienstleister vergeben werden, ist
die Einhaltung aller Gesichtspunkte von
Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU)
ein wichtiger Aspekt.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für den reibungslosen
Ablauf der Projekte unter strikter Einhaltung dieser
Aspekte. In zurückliegender Zeit haben deshalb viele
Auftraggeber “ihre” Kontraktoren bzw. Personaldienstleister
nach einem eigenen System bewertet. Das hatte zur Folge,
dass ein Auftragnehmer sich bei verschiedenen Auftraggebern
einer ähnlichen Prozedur mit verschiedenen Fragelisten oder
Selbstbewertungen unterziehen musste, um weiterhin ein
Geschäftspartner zu bleiben. Dies brachte natürlich einen
enormen Zeitaufwand sowohl für die Auftragnehmer als auch
für die Auftraggeber mit sich.
Was ist erforderlich für die Erlangung eines
Zertifikates?
Das Unternehmen muss ein Managementsystem für
Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz auf der
Basis der SCC-Checkliste in seinem Unternehmen installieren.
Das bedeutet:
 |
Festlegung entsprechender Prioritäten
und Ziele für das Unternehmen |
 |
Planung der entsprechenden
Jahresaktivitäten |
Organisation der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und
Umweltschutzes durch:
 |
Ermittlung und Bewertung der Risiken
am Arbeitsplatzes und erforderliche Schutzmaßnahmen |
 |
Zielgerichtete Auswahl von Personal,
Betriebsmittel und Schutzeinrichtungen entsprechend
den Anforderungen |
 |
Festlegen von Aufgaben für die
Führungskräfte |
 |
Schulungen und Unterweisungen von
Führungskräften und Personal |
 |
Meldung, Erfassung und Untersuchung
von Unfällen und Vorfällen |
 |
Regelmäßige Prüfung von
Betriebsmitteln und -einrichtungen |
 |
Arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen |
 |
Planmäßige Inspektionen von
Arbeitsbereichen durch das Management und
Vorgesetzte |
 |
Vorbereitung auf Notsituationen |
 |
Dokumentation der Aktivitäten |
Die Anforderungen in der
Übersicht: Stand der Normen Version 2011 (Stand mit
Version 2006 in Klammern)

Achtung:
-
Unternehmen, die weniger als 35 Mitarbeiter
beschäftigen, jedoch Subunternehmer (Werkvertrag) für
technische Dienstleistungen einsetzten, benötigen das
SCC**!
-
Hat eine Firma als „juristische Einheit, z.B. GmbH oder
KG“ mehr als 35 Mitarbeiter, ist grundsätzlich nach SCC**
zu zertifizieren, auch wenn nur Niederlassungen oder
organisatorische Einheiten dieses Unternehmens mit
weniger als 35 Mitarbeitern zertifiziert werden sollen!
Neu ist die Möglichkeit der
uneingeschränkten Zertifizierung für Tätigkeiten in der
„Petrochemie“, die eine Verschärfung bei der Anzahl der
Pflichtfragen bedeutet bei gleicher Anzahl der Gesamtfragen
wie bei SCC**.
Die Anforderungen
SCC**:2011 und
SCCP:2011 als
Vergleich

|
|