INFO zur Zertifizierung im Bereich Brandmeldeanlagen
nach DIN 14675

 

Die Anforderungen der neuen DIN 14675 an den Fachbetrieb:

Bekanntlich ist die Übergangsregelung der neuen DIN 14675 (Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb), Stand 06/2000, zum 01.11.2003 ausgelaufen.

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen, die sich mit der

• Planung,
• Errichtung,
• Abnahme oder
• Instandhaltung

von Brandmeldeanlagen beschäftigen, für die einzelnen Phasen der Norm eine entsprechende Zulassung vorweisen können.

Wichtige Voraussetzung jedoch ist zunächst ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001:2000.

Ziel der Norm DIN 14675 ist es, diesen für die Bestandteile/Geräte/Komponenten von Brandmeldesystemen erreichten hohen Qualitätsstandard auch für die gesamte Brandmeldeanlage einschließlich der für den Aufbau und Betrieb notwendigen Dienstleistungen konsequent weiterzuführen.

Mit dem in dieser Norm geforderten Nachweis der Kompetenz der beteiligten Fachfirmen für das Planen, Errichten, Abnehmen sowie Instandhalten wird den hohen Qualitätsanforderungen Rechnung getragen, die erforderlich sind, da Brandmeldeanlagen immer häufiger zur Erreichung des bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzniveaus eines Gebäudes eingesetzt werden.


Wer führt die Zertifizierung durch?

Derzeit (Stand: 01 . Oktober 2003) gibt es folgende dafür akkreditierte Zertifizierungsstellen:

• VdS Schadenverhütung in Köln (www.vds.de)
• verschiedene Technische Überwachungsvereine (TÜV/RWTÜV)
 

Welche Voraussetzungen müssen für die Zertifizierung als Planer erfüllt sein?

1. Für Planer, die bis maximal Abschnitt 6.1 („Planung“) der DIN 14675 verantwortlich zeichnen, reicht für eine Übergangsfrist bis 31.Oktober 2006 der Nachweis eines Qualitätsmanagement (QM)-Handbuches. Der Inhalt ist in Anhang M präzisiert.
Ab 01 . November 2006 benötigen auch diese Planer ein zertifiziertes QM-System, zum Beispiel gemäß DIN EN ISO 9001 nach Ausgabe 2000.
2. Planer, die für die Abschnitte 6.1 und 6.2 verantwortlich sind, benötigen bereits jetzt (Stichtag 01.November 2003) ein zertifiziertes QM-System als Eingangsvoraussetzung zur Zertifizierung der Kompetenz.
3. Außerdem müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Qualifikationsnachweis der hauptverantwortlichen Fachkraft
(Techniker-/Meister-/ Ingenieur-Urkunde mit Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Bezug und BMA-Ausbildung)
Nachweis über Schulungen zum Stand der Technik von Brandmeldesystemen
Zugriff auf alle relevanten Regelwerke in aktueller Fassung
Zugriff auf die technische Dokumentation der einzusetzenden Brandmeldesysteme
Der Nachweis von Kenntnissen über das/die zu verwendende/n Brandmeldesystem/e (ab Abschnitt 6.2) sowie der Zugriff auf die technische Dokumentation entfällt bei Fachfirmen, die nur Ausschreibungsunterlagen ohne Bezug auf ein bestimmtes System erstellen.


Wie lauten die Planungsinhalte?

Die Kenntnisse des Planers werden unter anderem in folgenden Bereichen geprüft:

Normen
(DIN 14675, DIN VDE0 833-1 und -2 und DIN EN 54-13:
„Systemanforderungen“ in Verbindung mit
DIN EN 54-2: „Brandmelderzentralen“)
Elektrotechnische Kenntnisse in Bezug auf BMA
(z.B. Überspannungsschutzmaßnahmen und Energieversorgung)
Beispielprojektierung
Grundkenntnisse in der Ansteuerung anderer Systeme
(zum Beispiel Ansteuerung von Feuerlöschanlagen über Schnittstellen)
Prüfung der Ausführungsqualität der Montage/Installation und der
Inbetriebsetzung an einer aktivierten BMA

Wie lange ist eine Zertifizierung gültig?

Alle vier Jahre wird die Einhaltung der Anforderung der Norm vom Zertifizierer überprüft.
Ein zertifiziertes QM-System nach DIN EN ISO 9001:2000 ist drei Jahre gültig und muss fortlaufend jährlich nachgewiesen werden.

Übersicht:


 

Dokumentationserstellung

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
 

Ist-Analyse des vorhandenen Managements inkl. Mitarbeiterbesprechung, Sichtung von Arbeitskarten, Ein- und Verkaufsunterlagen, Gefahrenanalysen und sonstiger Formulare etc.
 
Die Ausarbeitung und schriftliche Erstellung folgender Dokumentation (in Abstimmung mit Ihrem Beauftragten) in elektronischer sowie in Papierform
durch uns
:
 
1. des Handbuches
2. der Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen
3. der Auditberichte
4. der Formulare usw.

Sie können dann in Ihrem Hause über PC mit Word 2000/XP das ganze Schrifttum ausdrucken und haben damit alles auf zwei Datenträgern zur Verfügung. Ein Datentransfer über E-Mail ist uns natürlich ebenfalls möglich.
 

pro Monat mindestens zwei bis drei Besuchstermine mit dem Beauftragten und evtl. der betroffenen Fachabteilungsleiter Ihrer Firma zwecks Besprechung der diversen Anweisungen
 
Wir nutzen das Wissen- und Erfahrungspotential des Beauftragten und sonstiger interner Mitarbeiter zur Erstellung und Durchsetzung der Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen.
 
Betreuung auch bei der Handbuchprüfung, die durch die von Ihnen gewählte Zertifizierungs-Gesellschaft durchgeführt wird.
 
Vorbereitung auf das danach erfolgende betriebliche Systemaudit der Zertifizierungsgesellschaft durch von uns durchgeführte, interne Audits in allen Fachbereichen zusammen mit Ihrem Beauftragten. Die komplette und umfangreiche Berichterstattung der Ergebnisse an die Geschäftsführung und die betroffenen Fachabteilungsleiter wird durch uns erstellt.

Wir entlasten Sie hiermit von der langwierigen und zeitaufwendigen redaktionellen
Ausarbeitung und der schriftlichen Erstellung.

 

Zertifikate

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