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Die Anforderungen der neuen DIN
14675 an den Fachbetrieb:
Bekanntlich ist die Übergangsregelung der neuen DIN 14675
(Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb), Stand 06/2000, zum
01.11.2003 ausgelaufen.
Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen, die sich mit
der
• Planung,
• Errichtung,
• Abnahme oder
• Instandhaltung
von Brandmeldeanlagen beschäftigen, für die einzelnen Phasen
der Norm eine entsprechende Zulassung vorweisen können.
Wichtige Voraussetzung jedoch ist zunächst ein
zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO
9001:2000.
Ziel der Norm DIN 14675 ist es, diesen für die
Bestandteile/Geräte/Komponenten von Brandmeldesystemen
erreichten hohen Qualitätsstandard auch für die gesamte
Brandmeldeanlage einschließlich der für den Aufbau und
Betrieb notwendigen Dienstleistungen konsequent
weiterzuführen.
Mit dem in dieser Norm geforderten Nachweis der Kompetenz
der beteiligten Fachfirmen für das Planen, Errichten,
Abnehmen sowie Instandhalten wird den hohen
Qualitätsanforderungen Rechnung getragen, die erforderlich
sind, da Brandmeldeanlagen immer häufiger zur Erreichung des
bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzniveaus eines
Gebäudes eingesetzt werden.
Wer führt die Zertifizierung durch?
Derzeit (Stand: 01 . Oktober 2003) gibt es folgende dafür
akkreditierte Zertifizierungsstellen:
• VdS Schadenverhütung in Köln (www.vds.de)
• verschiedene Technische Überwachungsvereine (TÜV/RWTÜV)
Welche Voraussetzungen müssen für
die Zertifizierung als Planer erfüllt sein?
| 1. |
Für
Planer, die bis maximal Abschnitt 6.1 („Planung“)
der DIN 14675 verantwortlich zeichnen, reicht für
eine Übergangsfrist bis 31.Oktober 2006 der Nachweis
eines Qualitätsmanagement (QM)-Handbuches. Der
Inhalt ist in Anhang M präzisiert.
Ab 01 . November
2006 benötigen auch diese Planer ein zertifiziertes
QM-System, zum Beispiel gemäß DIN EN ISO 9001 nach
Ausgabe 2000. |
| 2. |
Planer, die für die Abschnitte 6.1 und 6.2
verantwortlich sind, benötigen bereits jetzt
(Stichtag 01.November 2003) ein zertifiziertes
QM-System als Eingangsvoraussetzung zur
Zertifizierung der Kompetenz. |
| 3. |
Außerdem müssen unter anderem folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
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Qualifikationsnachweis der
hauptverantwortlichen Fachkraft
(Techniker-/Meister-/ Ingenieur-Urkunde
mit Abschluss in einer Fachrichtung mit
elektrotechnischem Bezug und
BMA-Ausbildung) |
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Nachweis
über Schulungen zum Stand der Technik
von Brandmeldesystemen |
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Zugriff
auf alle relevanten Regelwerke in
aktueller Fassung |
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Zugriff
auf die technische Dokumentation der
einzusetzenden Brandmeldesysteme |
Der Nachweis von
Kenntnissen über das/die zu verwendende/n
Brandmeldesystem/e (ab Abschnitt 6.2) sowie der
Zugriff auf die technische Dokumentation entfällt
bei Fachfirmen, die nur Ausschreibungsunterlagen
ohne Bezug auf ein bestimmtes System erstellen. |
Wie lauten die Planungsinhalte?
Die Kenntnisse des Planers werden unter anderem in folgenden
Bereichen geprüft:
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Normen
(DIN 14675, DIN VDE0 833-1 und -2 und DIN EN
54-13:
„Systemanforderungen“ in Verbindung mit
DIN EN 54-2: „Brandmelderzentralen“) |
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Elektrotechnische Kenntnisse in
Bezug auf BMA
(z.B. Überspannungsschutzmaßnahmen und
Energieversorgung) |
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Beispielprojektierung |
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Grundkenntnisse in der Ansteuerung anderer
Systeme
(zum Beispiel Ansteuerung von Feuerlöschanlagen
über Schnittstellen) |
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Prüfung der Ausführungsqualität der
Montage/Installation und der
Inbetriebsetzung an einer aktivierten BMA |
Wie lange ist eine Zertifizierung gültig?
Alle vier Jahre wird die Einhaltung der Anforderung der Norm
vom Zertifizierer überprüft. Ein zertifiziertes QM-System nach DIN EN ISO 9001:2000 ist
drei Jahre gültig und muss fortlaufend jährlich nachgewiesen
werden.
Übersicht:

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