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INFO zum HACCP-Konzept (Lebensmittelhygieneverordnung) |
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Bereits im
Februar 1998 trat die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
in Kraft. Sie ersetzt die lebensmittelhygienerechtlichen
Vorschriften der Bundesländer.
Danach müssen seit dem 08. August 1998 alle
Unternehmen, die mit Lebensmitteln umgehen oder diese in
Verkehr bringen, über ein funktionierendes betriebsinternes
Eigenkontrollsystem verfügen und Mitarbeiterschulung
entsprechend DIN 10514 betreiben. Auf Verlangen ist dies den
Überwachungsbehörden nachzuweisen.
Hiervon ist beispielsweise auch eine unternehmenseigene
Kantine betroffen. Bei Nichteinhalten der LMHV droht
dem Betrieb eine empfindliche Geldbuße oder sogar die
Schließung.
Die LMHV fordert Sauberkeit und Ordnung und die
notwendige Sorgfalt bei
• Produkt-
• Betriebs- und
• Personalhygiene.
Demgemäss haben Unternehmen die kritischen Punkte für die
Lebensmittelsicherheit im Prozessablauf festzustellen. Sie
müssen dafür Sorge tragen, dass angemessene
Sicherheitsmaßnahmen im eigenen Kontrollsystem festgelegt,
durchgeführt, eingehalten und kontinuierlich nach den
Grundsätzen des HACCP-Systems (Hazard Analysis
Critical Control -System) überprüft werden.
HACCP bedeutet für den jeweiligen Lebensmittelbetrieb
das Durchforsten, Analysieren und bei Bedarf Festschreiben
von Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung der
Produktsicherheit innerhalb der betrieblichen Abläufe. Zu
berücksichtigen sind alle Betriebsvorgänge, vom Wareneingang
über Lagerung, Verarbeitung, Transport und Versand bis hin
zur Trennung von reinen und unreinen Bereichen,
Schädlingsbekämpfung oder zu Reinigungs- und
Desinfektionsarbeiten.
Der Umfang der HACCP-Aktivitäten hängt in erster
Linie von den geschäftlichen Aktivitäten des Betriebes ab.
Mit dem HACCP-System wird eine Organisation in die
Lage versetzt, nachteilige Beeinflussungen der
Lebensmittelsicherheit zu verhindern. Die Mitarbeiter
lernen, dass traditionelle Kriterien wie Sauberkeit und
Ordnung allein keine ausreichende Lebensmittelsicherheit für
den Produktschutz garantieren.
Natürlich sind alle HACCP- und Kontrollaktivitäten zu
dokumentieren, um gegenüber Lebensmittelüberwachungsbehörden
und Kunden nachzuweisen, wie gut das Management, die
Mitarbeiter und das Unternehmen im Umfang mit den
Lebensmitteln sind.
Das System muss hierbei folgende fünf Pläne enthalten
als zu beachtende Abläufe der Qualitätsplanung bei der
Eigenkontrolle:

Nähere Informationen finden Sie unter:
Spezialgebiete -->
ISO 22000 - Lebensmittelsicherheit
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