INFO zum HACCP-Konzept (Lebensmittelhygieneverordnung)

 

Bereits im Februar 1998 trat die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) in Kraft. Sie ersetzt die lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften der Bundesländer.
Danach müssen seit dem 08. August 1998 alle Unternehmen, die mit Lebensmitteln umgehen oder diese in Verkehr bringen, über ein funktionierendes betriebsinternes Eigenkontrollsystem verfügen und Mitarbeiterschulung entsprechend DIN 10514 betreiben. Auf Verlangen ist dies den Überwachungsbehörden nachzuweisen.
Hiervon ist beispielsweise auch eine unternehmenseigene Kantine betroffen. Bei Nichteinhalten der LMHV droht dem Betrieb eine empfindliche Geldbuße oder sogar die Schließung.

Die LMHV fordert Sauberkeit und Ordnung und die notwendige Sorgfalt bei

• Produkt-
• Betriebs- und
• Personalhygiene.

Demgemäss haben Unternehmen die kritischen Punkte für die Lebensmittelsicherheit im Prozessablauf festzustellen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen im eigenen Kontrollsystem festgelegt, durchgeführt, eingehalten und kontinuierlich nach den Grundsätzen des HACCP-Systems (Hazard Analysis Critical Control -System) überprüft werden.

HACCP bedeutet für den jeweiligen Lebensmittelbetrieb das Durchforsten, Analysieren und bei Bedarf Festschreiben von Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung der Produktsicherheit innerhalb der betrieblichen Abläufe. Zu berücksichtigen sind alle Betriebsvorgänge, vom Wareneingang über Lagerung, Verarbeitung, Transport und Versand bis hin zur Trennung von reinen und unreinen Bereichen, Schädlingsbekämpfung oder zu Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten.

Der Umfang der HACCP-Aktivitäten hängt in erster Linie von den geschäftlichen Aktivitäten des Betriebes ab. Mit dem HACCP-System wird eine Organisation in die Lage versetzt, nachteilige Beeinflussungen der Lebensmittelsicherheit zu verhindern. Die Mitarbeiter lernen, dass traditionelle Kriterien wie Sauberkeit und Ordnung allein keine ausreichende Lebensmittelsicherheit für den Produktschutz garantieren.

Natürlich sind alle HACCP- und Kontrollaktivitäten zu dokumentieren, um gegenüber Lebensmittelüberwachungsbehörden und Kunden nachzuweisen, wie gut das Management, die Mitarbeiter und das Unternehmen im Umfang mit den Lebensmitteln sind.

Das System muss hierbei folgende fünf Pläne enthalten als zu beachtende Abläufe der Qualitätsplanung bei der Eigenkontrolle:

Nähere Informationen finden Sie unter:
Spezialgebiete --> ISO 22000 - Lebensmittelsicherheit

Zertifikate

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